|

ARBEITSRECHT · BERLIN

Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Eine Sprinterklausel — manchmal auch Turboklausel genannt — kann in einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag eine wichtige Rolle spielen. Sie gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vor dem eigentlich vereinbarten Beendigungsdatum zu beenden.

Das ist vor allem dann interessant, wenn bereits eine neue Stelle in Aussicht steht oder kurzfristig ein neuer Job beginnen kann.

Was ist eine Sprinterklausel?

In einem Aufhebungsvertrag wird häufig ein bestimmtes Beendigungsdatum vereinbart. Bis zu diesem Datum läuft das Arbeitsverhältnis formal weiter, oft verbunden mit einer Freistellung und Fortzahlung der Vergütung.

Eine Sprinterklausel erlaubt es dem Arbeitnehmer, schon früher aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Meist muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber dies mit einer kurzen Frist mitteilen, zum Beispiel eine Woche oder wenige Werktage vorher.

Der Vorteil: Der Arbeitnehmer bleibt flexibel und kann eine neue Stelle früher antreten.

Warum kann eine Sprinterklausel finanziell wichtig sein?

Wenn der Arbeitnehmer früher ausscheidet, spart der Arbeitgeber häufig Gehalt für die Zeit bis zum ursprünglich vereinbarten Beendigungsdatum. Deshalb wird oft geregelt, dass sich die Abfindung erhöht, wenn der Arbeitnehmer von der Sprinterklausel Gebrauch macht.

Diese zusätzliche Zahlung wird häufig als Sprinterprämie bezeichnet.

Vereinfacht gesagt: Der Arbeitgeber spart Vergütung, und ein Teil dieser Ersparnis wird dem Arbeitnehmer zusätzlich als Abfindung gezahlt.

Beispiel ohne Steuerberechnung

Ein Arbeitnehmer ist bis zum 31. Dezember freigestellt. Im Aufhebungsvertrag steht aber, dass er mit kurzer Frist früher ausscheiden kann, wenn er eine neue Stelle findet. Beginnt der neue Job bereits zum 1. Oktober, endet das alte Arbeitsverhältnis drei Monate früher.

Ist eine Sprinterprämie vereinbart, kann sich die Abfindung für diese eingesparten Monate erhöhen. Wie hoch dieser zusätzliche Betrag ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Worauf sollten Arbeitnehmer achten?

Eine Sprinterklausel ist nicht automatisch gut oder schlecht. Entscheidend ist die konkrete Formulierung.

Wichtig sind insbesondere folgende Punkte:

• Ab wann darf der Arbeitnehmer vorzeitig ausscheiden?

• Welche Frist muss eingehalten werden?

• Muss die Erklärung schriftlich erfolgen oder reicht eine E-Mail?

• Erhöht sich die Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden?

• Wie wird die zusätzliche Abfindung berechnet?

• Werden angefangene Monate anteilig berücksichtigt?

• Wann wird die zusätzliche Abfindung fällig?

• Was passiert mit Freistellung, Urlaub und Vergütung?

• Wird anderweitiger Verdienst aus einem neuen Job angerechnet?

Gerade der letzte Punkt ist wichtig: Wenn Arbeitnehmer während einer Freistellung bereits eine neue Tätigkeit aufnehmen, kann es darauf ankommen, ob der Vertrag eine klare Regelung zur Sprinterklausel und zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes enthält.

Sprinterklausel und neuer Job

Für Arbeitnehmer kann eine Sprinterklausel besonders wertvoll sein, wenn sie schnell eine neue Stelle finden. Ohne eine solche Regelung besteht manchmal Unsicherheit, ob und wie ein früherer Wechsel möglich ist.

Eine gut formulierte Sprinterklausel kann dann helfen, den Wechsel zu erleichtern und zugleich eine zusätzliche Zahlung zu sichern.

Umgekehrt sollte geprüft werden, ob der Vertrag Nachteile enthält. Wenn etwa die Abfindung nicht erhöht wird oder unklar bleibt, wie mit Zwischenverdienst umzugehen ist, kann das später zu Streit führen.

Ist die Sprinterprämie steuerlich begünstigt?

Die steuerliche Behandlung einer Sprinterprämie kann relevant sein. In der Rechtsprechung wurde entschieden, dass auch eine zusätzliche Abfindung aufgrund einer Sprinterklausel unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden kann.

Das sollte aber nicht pauschal vorausgesetzt werden. Die steuerliche Bewertung hängt von der konkreten Gestaltung, dem Zahlungszeitpunkt und den Umständen des Einzelfalls ab. Für die genaue steuerliche Einordnung sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

Mehr zur Besteuerung von Abfindungen

Fazit

Eine Sprinterklausel kann für Arbeitnehmer sehr nützlich sein. Sie kann Flexibilität schaffen, den früheren Beginn einer neuen Stelle ermöglichen und die Abfindung erhöhen.

Gleichzeitig kommt es stark auf die konkrete Formulierung an. Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags sollte daher geprüft werden, ob die Sprinterklausel klar, fair und wirtschaftlich sinnvoll geregelt ist.

Zur Ratgeber-Übersicht

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag prüfen möchten, kann eine frühzeitige arbeitsrechtliche Einordnung sinnvoll sein.

Kostenlos. Vertraulich. Unverbindlich.