ARBEITSRECHT · BERLIN
Abfindung versteuern: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Eine Abfindung ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil einer Einigung nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Häufig wird dabei vor allem über die Bruttosumme gesprochen. Wichtig ist aber: Eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Das bedeutet: Die vereinbarte Abfindung wird in der Regel nicht vollständig netto ausgezahlt. Sie gehört steuerlich regelmäßig zu den Einkünften und muss im Jahr des Zuflusses versteuert werden.
Gibt es eine steuerliche Begünstigung?
Frühere Steuerfreibeträge für Abfindungen gibt es heute nicht mehr. Eine Abfindung ist daher grundsätzlich steuerpflichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber die sogenannte Fünftelregelung in Betracht kommen. Sie soll die steuerliche Mehrbelastung abmildern, die dadurch entstehen kann, dass eine größere Einmalzahlung in einem Kalenderjahr zufließt.
Die Fünftelregelung bedeutet nicht, dass die Abfindung über fünf Jahre ausgezahlt oder fünf Jahre lang versteuert wird. Die Abfindung wird grundsätzlich im Jahr des Zuflusses besteuert. Für die Steuerberechnung wird aber vereinfacht geprüft, wie sich ein Fünftel der Abfindung steuerlich auswirkt; dieser Effekt wird anschließend rechnerisch verfünffacht.
Wichtig ist: Die Fünftelregelung führt nicht automatisch zu einer hohen Steuerersparnis. Ob sie sich spürbar auswirkt, hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere vom übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr und von der Höhe der Abfindung.
Echte Abfindung oder versteckter Arbeitslohn?
Nicht alles, was in einem Vertrag als „Abfindung“ bezeichnet wird, ist steuerlich auch eine begünstigte Abfindung. Werden zum Beispiel offene Gehaltsbestandteile, Boni, Provisionen, Urlaubsabgeltung oder andere bereits verdiente Ansprüche nur unter der Überschrift „Abfindung“ mitgeregelt, kann das steuerlich anders zu behandeln sein.
Für Arbeitnehmer ist deshalb wichtig: Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist etwas anderes als die Auszahlung bereits verdienter oder fälliger Vergütung. Werden verschiedene Ansprüche in einem Betrag vermischt, sollte vor der Unterschrift geprüft werden, welche Bestandteile tatsächlich Abfindung sind.
Die steuerliche Begünstigung kommt typischerweise dann in Betracht, wenn die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Es muss also um einen Ausgleich für entgehende oder entgangene Einnahmen gehen.
Dass eine Abfindung steuerpflichtig ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch sozialversicherungspflichtig ist. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist sozialversicherungsrechtlich anders zu behandeln als Arbeitsentgelt, etwa offener Lohn, Bonus oder Urlaubsentgelt.
Warum ist der Zeitpunkt der Auszahlung wichtig?
Für die steuerliche Behandlung kann auch wichtig sein, wann die Abfindung ausgezahlt wird. Die Fünftelregelung setzt regelmäßig voraus, dass es zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Gemeint ist vereinfacht: Die Abfindung wird als außerordentliche Einmalzahlung in einem Kalenderjahr geleistet.
Werden Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre verteilt oder werden zusätzliche Leistungen später nachgezahlt, kann das steuerlich relevant sein. Deshalb sollte der Auszahlungszeitpunkt vor Abschluss eines Aufhebungs-, Abwicklungs- oder Vergleichsvertrags sorgfältig bedacht werden.
Brutto oder netto: Was steht im Vertrag?
In Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen sollte klar sein, ob die Abfindung als Brutto- oder Nettobetrag gemeint ist. In der Praxis sind Abfindungen regelmäßig Bruttobeträge.
Das bedeutet: Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie ab. Wirtschaftlich trägt die Steuerlast aber grundsätzlich der Arbeitnehmer. Wer wissen möchte, welcher Betrag ungefähr netto verbleibt, sollte dies steuerlich prüfen lassen.
Was gilt seit 2025?
Seit 2025 sollten Arbeitnehmer besonders darauf achten, die steuerliche Behandlung nicht einfach dem Arbeitgeber zu überlassen. Die Fünftelregelung wird grundsätzlich nicht mehr bereits im laufenden Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Eine mögliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuerveranlagung.
Praktisch kann das bedeuten: Bei Auszahlung wird zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten. Eine Entlastung kommt gegebenenfalls erst später über den Steuerbescheid.
Sollte ich vor Abschluss einer Vereinbarung steuerlichen Rat einholen?
Bei höheren Abfindungen kann steuerlicher Rat sinnvoll sein. Schon der Zeitpunkt der Auszahlung, die Verteilung einzelner Leistungen oder die Kombination mit anderen Zahlungen kann wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Ich unterstütze Sie bei der arbeitsrechtlichen Einordnung und Verhandlung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen. Die konkrete steuerliche Berechnung sollte jedoch durch einen Steuerberater oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft werden.