ARBEITSRECHT · BERLIN
Abmahnung erhalten: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Eine Abmahnung wirkt auf viele Arbeitnehmer bedrohlich. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis bald endet. Der Arbeitgeber weist damit auf ein Verhalten hin, das er als vertragswidrig ansieht, und fordert den Arbeitnehmer auf, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten.
Für Arbeitnehmer ist wichtig zu verstehen, was eine Abmahnung rechtlich bedeutet, wie sie sich von einer einfachen Beanstandung unterscheidet und welche Rolle sie bei einer späteren Kündigung spielen kann.
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung macht der Arbeitgeber von seinem vertraglichen Rügerecht Gebrauch. Er beschreibt ein Verhalten, das er beanstandet, fordert den Arbeitnehmer auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen, und kündigt oft an, welche Folgen eine erneute Pflichtverletzung haben kann — zum Beispiel eine verhaltensbedingte Kündigung.
Typischerweise enthält eine Abmahnung drei Elemente: die Schilderung des beanstandeten Verhaltens, die Aufforderung zur Änderung und die Androhung von Rechtsfolgen im Wiederholungsfall.
Der Arbeitnehmer muss von der Abmahnung Kenntnis erhalten haben. Eine Abmahnung ist an keine besondere Form gebunden — sie kann auch mündlich erfolgen. Für die spätere Beweissicherung ist ein schriftliches Dokument aber oft wichtig.
Abmahnung, Ermahnung und Betriebsbuße — was ist der Unterschied?
Nicht jede Beanstandung im Betrieb ist eine Abmahnung. Eine Ermahnung oder bloße Beanstandung soll den Arbeitnehmer ebenfalls zu vertragsgemäßem Verhalten anhalten, enthält aber regelmäßig keine Androhung kündigungsrechtlicher Folgen.
Eine Betriebsbuße hat einen anderen Charakter: Sie ist eine betriebliche Sanktion und keine Vorbereitung einer Kündigung im üblichen Sinne.
Für Arbeitnehmer ist diese Unterscheidung wichtig, weil nur die Abmahnung mit der konkreten Drohung im Wiederholungsfall typischerweise die spätere Kündigungsproblematik vorbereitet.
Muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung abmahnen?
In vielen Fällen ja. Vor einer verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung wegen steuerbaren Fehlverhaltens verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig zuvor eine Abmahnung. Der Arbeitgeber soll dem Arbeitnehmer die Chance geben, sein Verhalten zu ändern, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Eine frühere Abmahnung kann später relevant werden: Hat der Arbeitgeber bereits wegen ähnlicher Pflichtverletzungen abgemahnt und tritt erneut vergleichbares Fehlverhalten auf, kann das für eine Kündigung sprechen — vorausgesetzt, Abmahnung und neuer Vorfall stehen in einem sachlichen Zusammenhang.
Wann kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung kündigen?
Eine Abmahnung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sie kann entbehrlich sein, wenn eine Verhaltensänderung auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass der Arbeitgeber das Verhalten offensichtlich nicht hinnehmen will.
Auch mehrere Abmahnungen ohne Konsequenzen können die Warnwirkung abschwächen. Dann kann eine erneute, deutliche Abmahnung nötig sein, bevor eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Ob im Einzelfall ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden durfte, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Verliert eine Abmahnung mit der Zeit ihre Bedeutung?
Ja, das kann passieren. Hat der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum einwandfrei gearbeitet, kann eine frühere Abmahnung für eine spätere Kündigung wegen eines neuen, aber ähnlichen Verstoßes an Bedeutung verlieren. Dann kann eine erneute Abmahnung erforderlich sein.
Umgekehrt gilt: Mehrere Abmahnungen wegen vergleichbarer Verstöxe können die Erwartung stärken, dass der Arbeitgeber bei erneutem Fehlverhalten mit einer Kündigung reagiert.
Was kann ich bei einer Abmahnung tun?
Gegen eine Abmahnung besteht kein genereller Anspruch auf ein gerichtliches ~LöschverfahrenÜ. Arbeitnehmer sind aber nicht verpflichtet, eine Abmahnung stillschweigend hinzunehmen.
Sinnvoll kann sein, den Inhalt sorgfältig zu prüfen: Ist das Verhalten konkret beschrieben? Trifft die Darstellung zu? Ist die Androhung im Wiederholungsfall verständlich?
Wird später eine Kündigung ausgesprochen, kann es wichtig sein, die Abmahnung und den zugrunde liegenden Sachverhalt in einem Kündigungsschutzverfahren zu bestreiten. Bestätigt das Gericht die Abmahnung im Streit, kann das die Position des Arbeitgebers in der Kündigungsfrage stärken.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb nicht nur emotional reagieren, sondern früh klären, welche rechtlichen Folgen drohen können.
Abmahnung in der Personalakte — kann sie entfernt werden?
Abmahnungen werden häufig in der Personalakte aufbewahrt. Das kann das Arbeitsverhältnis und spätere Bewertungen belasten.
Arbeitnehmer können unter Umständen verlangen, dass eine ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird — zum Beispiel wenn sie zu unbestimmt ist, falsche Tatsachen enthält oder unverhältnismäßig ist. Auch bei einer berechtigten Abmahnung kann ein Entfernungsanspruch in Betracht kommen, wenn dem Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse mehr am Verbleib in der Akte bleibt.
Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet und sind keine Auswirkungen mehr zu erwarten, kann die Entfernung schwieriger sein. Unabhängig davon können auch datenschutzrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Fazit
Eine Abmahnung ist mehr als ein bloßer Verweis im Arbeitsalltag. Sie dokumentiert ein beanstandetes Verhalten, fordert zur Änderung auf und bereitet häufig eine spätere Kündigung vor.
Arbeitnehmer sollten den Inhalt prüfen, die Unterscheidung zur einfachen Beanstandung kennen und wissen, dass Abmahnungen in der Personalakte sowie in einem späteren Kündigungsschutzverfahren eine wichtige Rolle spielen können.